Auch im Jahr 2026 werden weiterhin Hörgeräte ohne Zuzahlung angeboten – doch die entscheidende Frage lautet: Was leisten diese Modelle tatsächlich im Alltag? Wir zeigen Ihnen klar und verständlich, wo Sie Hörgeräte zum Nulltarif erhalten, welche Voraussetzungen dafür gelten und worauf Sie unbedingt achten sollten.
Sie erfahren, ob diese Geräte Ihre persönlichen Anforderungen erfüllen können, welche technischen Grenzen es gibt und in welchen Fällen ein höherwertiges Modell sinnvoller wäre. So erhalten Sie eine realistische Einschätzung, ob ein Hörgerät ohne Eigenanteil für Sie geeignet ist oder ob andere Optionen besser zu Ihren Bedürfnissen passen.
Unser Ziel ist es, Ihnen alle wichtigen Informationen an die Hand zu geben, damit Sie eine fundierte und selbstbewusste Entscheidung treffen können – unabhängig, transparent und verständlich.
Inhaltsverzeichnis
Man könnte leicht den Eindruck gewinnen, Hörgeräte zum Nulltarif würden einfach kostenlos verteilt – doch das stimmt so natürlich nicht. Deshalb sprechen wir Hörakustiker lieber von Hörgeräten ohne Zuzahlung oder noch präziser: von Hörgeräten ohne privaten Eigenanteil.
Gemeint sind Modelle, deren Kosten vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Für die Versicherten entsteht somit kein eigener finanzieller Aufwand, abgesehen von der gesetzlichen Zuzahlung von 10 €. Daher hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff „Hörgeräte zum Nulltarif“ etabliert – auch wenn er etwas irreführend klingt.

Die gesetzlichen Krankenkassen sprechen bei Hörgeräten zum Nulltarif von einer eigenanteilsfreien Versorgung. Dafür existiert ein klar definierter finanzieller Rahmen. Gesetzlich vorgesehen ist eine Obergrenze von 784,94 € brutto für das erste Hörgerät. Bei sehr starker Schwerhörigkeit liegt sie bei 841,94 €.
In der Praxis wird dieser Betrag jedoch von keiner Krankenkasse vollständig ausgeschöpft. Je nach Kasse werden in der Regel etwa 680 € pro Hörgerät bewilligt. Zusätzlich kommen rund 42 € pro Ohr für eine individuell gefertigte Otoplastik sowie etwa 140 € pro Ohr für Service und Reparaturen hinzu. Diese Beträge müssen für einen Zeitraum von mindestens sechs Jahren ausreichen.
Mit Beginn des Jahres 2023 haben einige Ersatzkassen neue Verträge mit den Hörakustikern abgeschlossen. Der Erstanspruch auf ein Hörgerät ohne Zuzahlung bleibt bestehen. Allerdings wird es nach Ablauf der sechs Jahre schwieriger, erneut ein Hörgerät ohne privaten Eigenanteil zu erhalten. Viele Versicherte müssen ihre Geräte so lange nutzen, bis sie tatsächlich nicht mehr repariert werden können. Das entspricht zwar dem Gedanken der Nachhaltigkeit, kann aber dazu führen, dass Trägerinnen und Träger von technischen und audiologischen Fortschritten abgeschnitten werden.
Andere Krankenkassen verfolgen diesen Weg jedoch nicht. Die AOK, die BKKn und IKKn sowie Knappschaft und LKK ermöglichen ihren Versicherten weiterhin nach sechs Jahren die erneute Versorgung mit Hörgeräten ohne privaten Eigenanteil.
Bei der Qualität können sich Verbraucher darauf verlassen, dass alle Hörgeräte ohne Zuzahlung nahezu gleich gut sind. Das liegt daran, dass diese Modelle verbindliche Mindestanforderungen erfüllen müssen, die für alle Hersteller gleichermaßen gelten.
Mittlerweile bietet jeder große Hörgerätehersteller passende eigenanteilsfreie Modelle an. Unterschiede gibt es vor allem in Größe, Bauform oder Farbe – also Faktoren, die in erster Linie eine Frage persönlicher Vorlieben sind.
Das zentrale Kriterium, nämlich ein zuverlässiges Sprachverstehen, erfüllen alle Hörgeräte ohne Zuzahlung gleichermaßen. Sie sind technisch so ausgestattet, dass sie den grundlegenden Anforderungen an eine gute Hörversorgung sicher gerecht werden.

Es gibt eine große Zahl an Anbietern und Fachgeschäften, die sich besonders stark auf Hörgeräte ohne privaten Eigenanteil konzentrieren. Sie werben meist sehr deutlich und gut sichtbar mit entsprechenden Angeboten, sodass man sie schnell erkennt.
Grundsätzlich gilt jedoch: Jeder Hörakustiker führt ein eigenanteilsfreies Angebot für gesetzlich Versicherte. Unabhängig vom Geschäft oder der Kette haben Sie also überall die Möglichkeit, ein Hörgerät ohne privaten Eigenanteil zu erhalten.
Die meisten Hörgerätehersteller bieten ca. 5-7 Technologiestufen an. Je höher diese Stufe, desto mehr Funktionen und Ausstattungsmerkmale enthält das Hörgerät. Diese Technologiestufen kann man auch mit Preisstufen gleich setzen, wobei die niedrigste Kategorie den Hörgeräten zum Nulltarif entspricht.
Expertentipp: Alles über das Thema Hörgeräte finden Sie in unserem Hörgeräte-Überblick. Alle Fakten, Formen und Funktionen – alles kompakt dargestellt.
Viele Hörakustik-Fachgeschäfte haben ihr Angebot ebenfalls nach Technologiestufen aufgeteilt. So wird für die Kunden schnell und transparent sichtbar, welchen Mehrwert höherwertige Hörgeräte bieten und worin sich die Leistungsmerkmale der einzelnen Preisklassen unterscheiden.
Falls Sie jetzt gerne genaue Preisangaben lesen möchten, müssen wir Sie enttäuschen, denn jedes Fachgeschäft muss seine Preise eigenständig festlegen. Das kann je nach Qualifikation der Mitarbeiter, angebotenen Serviceleistungen und Umfang der Produktpalette recht unterschiedlich sein. In unserem Beitrag Hörgeräte Kosten: Basis-, Mittel- und Premiumklasse finden Sie wichtige Informationen über Hörgerätepreise.
Die Kriterien, die Hörgeräte zum Nulltarif erfüllen müssen, sind klar definiert und über alle Krankenkassen hinweg gleich:
Selbstverständlich muss auch genügend Verstärkungsreserve vorhanden sein, so dass die Hörgeräte im Laufe der Jahre auch einmal nachjustiert werden können. Darum kümmert sich aber Ihr Hörakustiker, er erfasst die Kenndaten Ihres Gehörs und wählt die passende Verstärkungsstufe für Sie aus. Wenn Sie sich nicht vor trockenen, bürokratischen Texten scheuen, können Sie hier die genauen Spezifikationen eigenanteilsfreier Hörgeräte nachlesen.
Um Hörgeräte ohne Zuzahlung zu bekommen, benötigen Sie eine Verordnung vom HNO. Der führt mit Ihnen einige diagnostische Messungen durch. Und sobald er eine Indikation für Hörgeräte feststellt, händigt er Ihnen die Verordnung aus. Innerhalb von 4 Wochen melden Sie sich damit bei einem Hörakustik-Fachgeschäft Ihrer Wahl. Ihr Hörakustiker kümmert sich im weiteren Verlauf um die Abwicklung mit der Krankenkasse.


Hörgeräte zum Nulltarif müssen den Grundbedarf abdecken. Das bedeutet, dass Verbraucher Sprache in Ruhe und in typischen lauten Situationen wieder verstehen sollen. Das ist in jedem Fall auch gewährleistet. Die Krankenkassen sind jedoch nicht dafür zuständig, dass Ihr Hörgerät besonders schick oder unsichtbar ist, oder dass es sich mit Ihrem Smartphone verbinden lässt. Auch subjektive Parameter wie ein besonders natürlicher Klang oder optimaler Hörkomfort in allen geräuschvollen Situationen fallen nicht in den Leistungskatalog einer Krankenkasse.
Krankenkassen sind lediglich dazu da, Ihnen wieder normale Gespräche zu ermöglichen, sie decken mit ihrem eigenanteilsfreien Angebot den Grundbedarf, und das ist völlig in Ordnung so.
Genauere Informationen über die Leistungen der Krankenkasse finden Sie in unserem Bericht Hörgeräte und die Krankenkasse: Kostenübernahme.

Mehrkosten für Hörgeräte, die privat zu zahlen sind, fallen vor allem für folgende Merkmale an:
Sie sehen, Hörgeräte sind längst nicht mehr das unbeliebte Hilfsmittel, das man am liebsten verstecken möchte. Sie erleichtern Ihren Alltag in auf vielen Ebenen und haben sich zum unentbehrlichen Lifestyle-Gadget gemausert.
Hörgeräte zum Nulltarif reichen für eine Grundversorgung in der Regel aus, deshalb haben wir hier alle Vorteile zusammengefasst:
Mögliche Nachteile könnten sein:

Jeder Hörgeräteträger kann für sich selbst definieren, welche Ausstattungsmerkmale ihm wichtig sind. Bei der Entscheidung sollte man bedenken, dass man das neue Hörgerät mindestens 6 Jahre tragen wird. Deshalb ist eine gute Beratung und eine differenzierte Bedarfsanalyse bei Ihrem Hörakustiker absolut empfehlenswert. Ausführliche Infos rund um das Thema Hörgeräte finden Sie in unserem Beitrag Hörgeräte: Alles, was Sie wissen müssen.
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